Der L-GAV: Gut für alle.
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Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV: Alle bisherigen Angebote werden auch im Jahr 2026 subventioniert
Sozialpartner im Gastgewerbe vereinbaren Neuverhandlungen für den L-GAV und einigen sich auf Mindestlöhne für 2026/27
Dürfen am Ende des Arbeitsverhältnisses Ruhetage und Feiertage miteinander verrechnet werden?
Ja. Die Verrechnung hat aber Konsequenzen auf die Sollzeit (siehe Beispiel im Kommentar zu Art. 14 L-GAV).
Dürfen am Ende des Arbeitsverhältnisses negative Saldi verrechnet werden?
Nein. Am Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen negative Saldi aus der Arbeitszeitabrechnung (Minusstunden, Ruhe- und Feiertage) nicht mit Ferienguthaben des Mitarbeiters verrechnet werden. Hingegen…