- Die 10 häufigsten Fragen & Antworten
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Nichtanwendbarkeit
- Art. 4 Anstellung
- Art. 5 Probezeit
- Art. 6 Kündigung
- Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
- Art. 8 Bruttolohn
- Art. 9 Lohnsystem
- Art. 10 Mindestlöhne
- Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
- Art. 12 13. Monatslohn
- Art. 13 Lohnabzüge
- Art. 14 Lohnauszahlung
- Art. 15 Arbeitszeit und Freizeit
- Art. 16 Ruhetage
- Art. 17 Ferien
- Art. 18 Feiertage
- Art. 20 Bezahlte arbeitsfreie Tage
- Art. 21 Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkontrolle
- Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
- Art. 23 Krankengeldversicherung
- Art. 25 Unfallversicherung
- Art. 26 Arztzeugnis
- Art. 27 Berufliche Vorsorge
- Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
- Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
- Art. 35 Vertragsvollzug
- Anhang, Saisonbetrieb
- Individuelle Frage
Der L-GAV: Gut für alle.
Art. 8 Bruttolohn
Wie wird der Bruttolohn pro Kalendertag im Monat Februar berechnet?
Der Bruttolohn pro Kalendertag berechnet sich jeden Monat gleich. Der monatliche Bruttolohn wird durch 30 geteilt, egal ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat.
Darf ein Netto-Lohn vereinbart werden?
Ja, dies ist möglich. Es wird aber dringend davon abgeraten, da sich die Aufrechnung auf den Bruttolohn schwierig gestaltet.
Wie wird der Bruttolohn bei angebrochenen Monaten berechnet?
Es werden immer die effektiven Anstellungstage zu 1/30 des vereinbarten Bruttolohnes bezahlt, egal ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat. (Art. 8 Bruttolohn)