Der L-GAV: Gut für alle.
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Art. 27 Berufliche Vorsorge
Art. 27 Berufliche Vorsorge
a) Obligatorische Versicherung
Der Arbeitgeber versichert die Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorschrif ten über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und…
Art. 26 Arztzeugnis
Art. 26 Arztzeugnis
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Arbeitsverhinderungen ab dem 4. Tag ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Das Zeugnis ist dem Arbeitgeber innert Wochenfrist nach…
Art. 25 Unfallversicherung
Art. 25 Unfallversicherung
Der Arbeitgeber versichert den Mitarbeiter nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung. Während der ersten 2 Tage nach dem Unfalltag hat…
Art. 24 Schwangerschaft / Mutterschaft
Art. 24 Schwangerschaft / Mutterschaft
Aufgehoben per 30. Juni 2005.
Kommentar zu Art. 24
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung richtet sich nach dem Erwerbsersatzgesetz (EOG). Der…
Art. 23 Krankengeldversicherung / Schwangerschaft
Art. 23 Krankengeldversicherung / Schwangerschaft
Der Arbeitgeber hat zugunsten des Mitarbeiters eine Krankengeldversicherung abzuschliessen, die während 720 von 900 aufeinander folgenden…
Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
Bei unverschuldeter Verhinderung des Mitarbeiters an der Arbeitsleistung infolge Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Militär gelten die Art. 23 ff.…
Art. 33 Abweichende Vereinbarungen
Art. 33 Abweichende Vereinbarungen
Sieht dieser Vertrag nichts anderes vor, sind abweichende Vereinbarungen ausschliesslich zugunsten des Mitarbeiters zulässig.
Kommentar zu Art. 33
Es…
Art. 32 Anrechenbarkeit von Arbeitsperioden
Art. 32 Anrechenbarkeit von Arbeitsperioden
Wo dieser Vertrag Ansprüche an die Anstellungsdauer knüpft, werden einzelne Arbeitsperioden im gleichen Betrieb oder beim gleichen Ar beitgeber…
Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
Bei Verhinderung an der Arbeitsleistung hat der Mitarbeiter den Arbeit geber umgehend zu benachrichtigen. Der Mitarbeiter haftet für den…
Art. 30 Berufswäsche, Berufskleider, Berufswerkzeuge
Art. 30 Berufswäsche, Berufskleider, Berufswerkzeuge
Wird das Reinigen und Glätten der Berufskleidung für Köche und Patis- siers nicht vom Betrieb übernommen, hat der Arbeitgeber monatlich CHF…