Art. 16 Ruhetage

Darf der Arbeitgeber unbegrenzt Ruhetage nicht gewähren?

Nein. Nicht bezogene Ruhetage sind innert 4 Wochen, in Saisonbetrieben innert 12 Wochen, zu kompensieren. Nicht bezogene Ruhetage können nur an Arbeitstagen kompensiert werden. Das heisst, im Laufe einer Woche können nur 5 nicht bezogene Ruhetage kompensiert werden.

Dürfen am Ende des Arbeitsverhältnisses negative Saldi verrechnet werden?

Nein. Am Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen negative Saldi aus der Arbeitszeitabrechnung (Minusstunden, Ruhe- und Feiertage) nicht mit Ferienguthaben des Mitarbeiters verrechnet werden. Hingegen dürfen die Saldi von Ruhe- und Feiertagen miteinander verrechnet werden. Hilfsreiche Hilfsmittel sind auf unserer Homepage vorhanden (Schlussabrechnung unter Downloads).

Der Mitarbeiter arbeitet von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Kann ein halber Ruhetag gewährt werden?

Nein. Als halber Ruhetag gilt die freie Zeit bis 12.00 Uhr oder ab 14.30 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe. Der halbe Ruhetag gilt nicht als gewährt, da der Mitarbeiter nicht ab 14.30 Uhr frei hat. An einem halben Arbeitstag darf der Mitarbeiter maximal während 5 Stunden beschäftigt werden.

Dürfen am Ende des Arbeitsverhältnisses Ruhetage und Feiertage miteinander verrechnet werden?

Ja. Die Verrechnung hat aber Konsequenzen auf die Sollzeit (siehe Beispiel im Kommentar zu Art. 14 L-GAV).