Der L-GAV: Gut für alle.
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Andreas Züllig
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag ist für uns Hoteliers nicht nur eine Sicherheit in Bezug auf die einheitlichen Anstellungsbedingungen im Schweizer Hotel- und Gastgewerbe, sondern auch ein…
Peter Kuhn
Motivation durch Professionalität – dank den durch den L-GAV unterstützten Aus- und Weiterbildungen!Hotelier
Angela Tauro
Der L-GAV ist unsere Basis für partnerschaftliche und zeitgemässe Arbeitsbedingungen.Leiterin Human Resources der ZFV-Unternehmungen
David Lanz
Meine Traumkarriere verwirkliche ich in einer Branche mit Zukunft.ehemaliges Mitglied der Schweizer Kochnationalmannschaft
Für wen gilt der Praktikantenlohn?
Der Praktikantenlohn gilt nur für Praktikanten einer Fachschule gemäss Kommentar zu Art. 11 L-GAV.
Kann ein Hotelfachschüler/Praktikant einer ausländischen Schule auch zum Praktikantenlohn angestellt werden?
Ja. Der Praktikantenlohn gilt auch für Praktikanten ausländischer Fachschulen, aber ausschliesslich von Fachschulen, die im Kommentar zu Art. 11 L-GAV aufgeführt sind.
Ist ein Pizza-Kurier dem L-GAV unterstellt?
Ja. Gastgewerblichen Betrieben gleichgestellt sind Betriebe, die fertig zubereitete Speisen ausliefern.
Unterstehen Aushilfen ebenfalls dem L-GAV?
Ja, Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen haben im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit dieselben Rechte und Pflichten wie Vollzeitmitarbeiter.
Ist ein Personalrestaurant dem L-GAV unterstellt?
Sofern das Personalrestaurant im Wesentlichen dem betriebseigenen Personal dient und im Wesentlichen durch betriebseigenes Personal bedient wird, ist der L-GAV nicht anwendbar.
Untersteht ein Betriebsleiter dem L-GAV?
Nein, Direktoren und Betriebsleiter mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen unterstehen nicht dem L-GAV, sie unterstehen dem OR.