- Die 10 häufigsten Fragen & Antworten
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Nichtanwendbarkeit
- Art. 4 Anstellung
- Art. 5 Probezeit
- Art. 6 Kündigung
- Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
- Art. 8 Bruttolohn
- Art. 9 Lohnsystem
- Art. 10 Mindestlöhne
- Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
- Art. 12 13. Monatslohn
- Art. 13 Lohnabzüge
- Art. 14 Lohnauszahlung
- Art. 15 Arbeitszeit und Freizeit
- Art. 16 Ruhetage
- Art. 17 Ferien
- Art. 18 Feiertage
- Art. 20 Bezahlte arbeitsfreie Tage
- Art. 21 Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkontrolle
- Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
- Art. 23 Krankengeldversicherung
- Art. 25 Unfallversicherung
- Art. 26 Arztzeugnis
- Art. 27 Berufliche Vorsorge
- Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
- Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
- Art. 35 Vertragsvollzug
- Anhang, Saisonbetrieb
- Individuelle Frage
Der L-GAV: Gut für alle.
Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
Welche Tarife sind für Unterkunft und Verpflegung anzuwenden?
Die Steuerverwaltung legt Mindestansätze fest. Es können auch andere Abzüge vereinbart werden.
Darf der Arbeitgeber im Fall eines Pauschalabzuges für die Verpflegung während Abwesenheiten (Ferien, Krankheit, Unfall) des Arbeitnehmers den Betrag in Abzug bringen?
Sofern zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer keine nachvollziehbare schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, weshalb während Abwesenheiten wie Ferien, Krankheit oder Unfall die Pauschalbeträge nicht reduziert werden, darf während diesen Tagen kein Abzug gemacht werden.