Der L-GAV: Gut für alle.
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173 Einträge gefunden
Kontrollstelle
Kontrollstelle
Beratung und Information
Die Kontrollstelle unterhält zusätzlich zu ihrer Kontrollfunktion präventiv einen unentgeltlichen Beratungs-, Auskunfts- und Dokumentationsdienst. Ihre…
Art. 3 Inkrafttreten und Dauer
Art. 3 Inkrafttreten und Dauer
Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief auf…
Art. 2 Nichtanwendbarkeit
Art. 2 Nichtanwendbarkeit
Ausgenommen vom betrieblichen Geltungsbereich sind abschliessend: Kantinen und Personalrestaurants, die im Wesentlichen dem betriebseigenen Personal…
Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der vertraglichen Ferien des Mitarbeiters nicht kündigen. …
Art. 6 Kündigung
Art. 6 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis im ersten bis fünftem Arbeitsjahr mit einer Frist von einem Monat, ab dem sechsten Arbeitsjahr mit einer Frist von…
Art. 5 Probezeit
Art. 5 Probezeit
Die Probezeit beträgt 14 Tage. Schriftlich kann eine andere Dauer vereinbart werden. Eine Verlängerung ist jedoch höchstens bis zu 3 Monaten zulaessig. Die Kündigungsfrist…
Art. 4 Anstellung
Art. 4 Anstellung
Die Anstellung erfolgt aufgrund eines Einzelarbeitsvertrages. Es wird empfohlen, den Arbeitsvertrag vor Stellenantritt schriftlich auszufertigen. Der Mitarbeiter kann jederzeit…
Art. 14 Lohnauszahlung
Art. 14 Lohnauszahlung
Der Lohn wird spätestens am Letzten des Monats ausbezahlt. Bei umsatzabhängigen Löhnen oder sofern schriftlich vereinbart, kann die Auszahlung bis spätestens am 6. des…
Art. 13 Lohnabzüge
Art. 13 Lohnabzüge
Vom Lohn dürfen nur abgezogen werden: AHV/IV/EO-Beiträge ALV-Beiträge Versicherungsprämien (Art. 23 ff.) Beiträge gemäss Art. 35 lit. h) Mietzins und…
Art. 12 13. Monatslohn
Art. 12 13. Monatslohn
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den 13. Monatslohn im Ausmass von 100% eines Bruttomonatslohnes. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger…