Art. 35 Vertragsvollzug

Kann der Arbeitgeber um finanzielle Unterstützung bitten, wenn ein Arbeitnehmer sich weiterbilden möchte?

Ja. Finanziell unterstützt werden Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Anmeldung zu einem Aus- und Weiterbildungslehrgang zwingend dem L-GAV unterstehen. Die Unterstützung erfolgt aus Bildungs- und Vollzugkosten des L-GAV. Die Hotel & Gastro formation in Weggis gibt nähere Auskunft, Tel. +41 392 77 77.

Unter welchen Umständen könnnen die alten Beträge noch abgezogen werden?

Die neuen Beiträge gelten grundsätzlich ab 01.01.2024. Der alte Betrag kann nur einbezahlt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Mitarbeiter bis am 04.03.2024 ausgetreten ist (vorlage von Arbeitsvertrag / Kündigung / Lohnjournal)