Der L-GAV: Gut für alle.
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167 Einträge gefunden
L-GAV Stand 01.01.2017
Verträge
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Art. 11 Vorherige Löhne
Vorherige Löhne
Vorherige Löhne 01.01.14– 31.12.16 01.01.17– 31.03.18 01.04.18– 31.12.18 01.01.19– 31.12.21 01.01.22– 31.12.22 2172.– 2179.– 2190.– 2212.– 2216.– …
Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
Studierende, die als Teil einer Ausbildung ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf einen monatlichen Bruttolohn von mindestens CHF 2'385.– (ab 1.…
Art. 10 Vorherige Löhne
Vorherige Löhne
Vorherige Löhne 01.01.14- 31.12.16 01.01.17- 31.03.18 01.04.18- 31.12.18 01.01.19- 31.12.21 01.01.22- 31.12.22 01.01.23- 31.12.23 l a) 3407.– 3417.– 3435.– 3470.–…
Art. 10 Mindestlöhne
Art. 10 Mindestlöhne
1. Mindestlohnansätze pro Monat für Vollzeitmitarbeiter, die das 18. Altersjahr vollendet haben ab 1.2.2025 (resp. SS 2025) ab 1.1.2026…
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung: subventioniert dank des L-GAV
Den Sozialpartnern im Gastgewerbe ist es ein wichtiges Anliegen, dass mehr Betriebe und ihre Mitarbeitenden vom Aus-…
Wenn ich einen Mitarbeiter einstelle, welcher in einem anderen Betrieb bereits Fr. 44.50 bezahlt hat und mehr als 6 Monate bei uns arbeitet, muss ich ihm dann Fr. 54.50 abziehen?
Für diesen Mitarbeiter müssen seitens Ihrer Firma CHF 49.50 bei der Kontrollstelle deklariert werden.
Unter welchen Umständen können die alten Beträge noch abgezogen werden?
Die neuen Beiträge gelten grundsätzlich ab 01.01.2024. Der alte Betrag kann nur einbezahlt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Mitarbeiter bis am 04.03.2024 ausgetreten ist (Vorlage von…
Muss ich Ihnen Ende Jahr bei der Deklaration die Kündigung mitsenden für Mitarbeiter, welche im Januar oder Februar gekündigt haben/wurden oder reicht das Lohnjournal? Würde es ausreichen, wenn bei der Anstellungsdauer ersichtlich ist,
Insofern der Mitarbeiter lediglich bis zum 05.03.2024 bei Ihnen gearbeitet hat, ist grundsätzlich der Betrag von CHF 44.50 geschuldet. Der Zeitraum der Anstellung muss seitens des Arbeitgebers…