Der L-GAV: Gut für alle.
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173 Einträge gefunden
Art. 15 Arbeitszeit / Überstunden
Art. 15 Arbeitszeit / Überstunden
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mit Einschluss der Präsenzzeit beträgt für alle gastgewerblichen Mitarbeiter höchstens 42-Stunden pro Woche…
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung: subventioniert dank des L-GAV
Den Sozialpartnern im Gastgewerbe ist es ein wichtiges Anliegen, dass mehr Betriebe und ihre Mitarbeitenden vom Aus-…
Vertragspartner
Berufsorganisation und Gewerkschaften Arbeitgeberverbände Hotel & Gastro Union Adligenswilerstrasse 29/22 Postfach 6002 Luzern Telefon 041 418 22 22 Telefax 041 412 03 72…
Organisation
Organisation
AUFSICHTSKOMMISSION: NEUTRALER OBMANN 9 Vertreter der Arbeitgeberverbände 9 Vertreter der Arbeitnehmerverbände AUSSCHUSS der AUFSICHTSKOMMISSION Obmann + 6 Mitglieder der…
L-GAV Stand 01.01.2017
Verträge
Gerne stellen wir Ihnen die Verträge als PDF zum Download zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken von PDF-Dateien (Portable Document Format) benötigen Sie die Gratis-Software Adobe®…
Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
Studierende, die als Teil einer Ausbildung ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf einen monatlichen Bruttolohn von mindestens CHF 2'359.— (ab…
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Der L-GAV ist gut für alle: So setzen Sie sich ein
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Berechnung Saisonbetrieb
Saisonbetrieb
Ganzjährig geöffnete Betriebe gelten als SAISONBETRIEB, wenn der Saisonumsatz pro Monat mindestens 35 % über dem übrigen Umsatz pro Monat liegt und die Saison mindestens 3 und…
Unter welchen Umständen könnnen die alten Beträge noch abgezogen werden?
Die neuen Beiträge gelten grundsätzlich ab 01.01.2024. Der alte Betrag kann nur einbezahlt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Mitarbeiter bis am 04.03.2024 ausgetreten ist (vorlage von…