Art. 2 Nichtanwendbarkeit

Ist ein Personalrestaurant dem L-GAV unterstellt?

Sofern das Personalrestaurant im Wesentlichen dem betriebseigenen Personal dient und im Wesentlichen durch betriebseigenes Personal bedient wird, ist der L-GAV nicht anwendbar.

Untersteht ein Betriebsleiter dem L-GAV?

Nein, Direktoren und Betriebsleiter mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen unterstehen nicht dem L-GAV.

Ist der Schwager des Betriebsleiters dem L-GAV unterstellt?

Ja

Sind Lernende dem L-GAV unterstellt?

Nein

Ist ein Patentinhaber bzw. Inhaber einer Betriebsbewilligung dem L-GAV unterstellt?

Ja, wenn er nicht der Betriebsleiter gemäss Art. 2 L-GAV ist.