Argumentarium

Der L-GAV ermöglicht eine stabile Sozialpartnerschaft.

Eine stabile Sozialpartnerschaft bildet die Basis zur Sicherung des sozialen Friedens und von guten Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe. Die Tatsache, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Organisationen die Bedürfnisse der jeweils anderen Seite wahrnehmen und sich bezüglich der Arbeitsbedingungen immer wieder einigen können, zeugt von der gegenseitigen Wertschätzung. Unter dem Motto „L-GAV: Gut für alle“ ziehen die Organisationen für die über 200‘000 Arbeitnehmenden und 27‘000 Betriebe am selben Strick und sichern so den langfristigen Erfolg des Schweizer Gastgewerbes.

Von der Branche – für die Branche

Der L-GAV macht die Branche zum „Herrn im eigenen Haus“, da er von internen Experten erarbeitet und von der Basis beschlossen wurde. Das Gastgewerbe hat seine eigenen Spielregeln festgelegt und dafür gesorgt, dass fairer Wettbewerb unter den Anbietern gastgewerblicher Leistungen entsteht. Ohne L-GAV würden wir die Karten aus der Hand geben und die Bedingungen für unsere Branche würden uns mittels eines nationalen NAV oder mittels unterschiedlicher kantonaler GAV diktiert. Das wollen wir nicht, denn dies brächte weitere Unsicherheit mit sich, wäre komplizierter und am Ende teurer

Der L-GAV schafft politische Glaubwürdigkeit.

Mit dem L-GAV leistet das Gastgewerbe seinen Beitrag an die Gesellschaft. Dafür haben sich die Sozialpartner aktiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Vertrag der Branche eine Stimme geben kann und sich so „good will“ auch in der Politik verschafft. Denn eine Branche, die einen GAV hat, ist für die Politik berechenbar; sie ist organisiert und wird so mit ihren Anliegen ernster genommen.

Der L-GAV macht das Gastgewerbe im Arbeitsmarkt konkurrenzfähig.

Das Gastgewerbe steht als Arbeitgeber in Konkurrenz zu anderen Branchen. Daher ist es wichtig, dass wir marktgerechte und zeitgemässe Anstellungsbedingungen (z.B. 5 Tage Vaterschaftsurlaub) bieten. Ein breites Angebot an finanziell unterstützten Aus- und Weiterbildung öffnen die Türen für die Karriere. Diese Massnahmen wecken beim Nachwuchs das Interesse, einen Beruf im Gastgewerbe zu erlernen. Auch für Arbeitgebende bringt der L-GAV Vorteile, denn sie können ihren Betrieb wirtschaftlicher organisieren: Bessere Anstellungsbedingungen erlauben höhere Anforderungen, ziehen entsprechend ausgebildete Mitarbeitende an und fördern deren Loyalität. Damit steigen Qualität und Produktivität. Die gastgewerblichen Betriebe werden so dank des L-GAV dabei unterstützt, motivierte Mitarbeitende und qualifizierte Nachfolger zu finden, um erfolgreich zu sein.

Der L-GAV ist eine Orientierungshilfe auf dem Arbeitsmarkt.

Der L-GAV ist auch ein wertvolles administratives Hilfsmittel. Er definiert Rechte und Pflichten und somit klare Spielregeln für Arbeitnehmende und Betriebe. Als einheitliches und übersichtliches Arbeitsinstrument schafft er Planungssicherheit im Berufsalltag. Für alle gelten die gleichen Rahmenbedingungen: Es gibt klare Regeln bezüglich Lohn, Arbeitszeit, eine verbesserte und flexiblere Überstundenregelung und Vorgaben, wie sich die Mindestlöhne und die Arbeitskonditionen je nach Qualifikationsstufe entwickeln. Die Arbeitnehmenden können sich über korrekte Anstellungsbedingungen informieren und für die Arbeitgeber ist der L-GAV eine zusätzliche Orientierungshilfe bei der Mitarbeiter-Rekrutierung.

Der L-GAV garantiert soziale Absicherung.

Die Branche signalisiert durch den L-GAV, dass sie ihre soziale Verantwortung wahrnimmt. Für die Mitarbeitenden bedeuten der L-GAV und die damit einhergehenden marktgerechten Anstellungsbedingungen eine soziale Absicherung und Anerkennung ihrer Leistung. Der L-GAV schafft Transparenz. Dadurch sind Arbeitnehmende motivierter, zuverlässiger und liefern qualitativ bessere Arbeit. Arbeitgeber zeigen unternehmerische Verantwortung, für gute Leistungen angemessene Löhne zu bezahlen. Damit kann das Gastgewerbe die Qualität hochhalten oder sogar verbessern.

Der L-GAV schafft landesweit einheitliche Rahmenbedingungen.

Der L-GAV verhindert einen kantonalen Flickenteppich. Er schafft schweizweit seit über 40 Jahren gleichlange Spiesse. Dank gemeinsamen Branchenstandards hilft der L-GAV mit, Wettbewerbsverzerrungen, die auf ungleiche Einstellungsbedingungen zurückzuführen wären, zu vermeiden.

Der L-GAV ist das wirksamste Mittel für faire Löhne.

Die Festlegung von Mindestlöhnen bietet Arbeitnehmenden Sicherheit. Sie verhindert nämlich Dumping-Löhne, von denen unseriöse Marktteilnehmer profitieren würden. Der L-GAV ist das effektivste Instrument, den sich verändernden politischen Rahmenbedingungen im Personenverkehr für das Gastgewerbe sinnvoll zu begegnen. Denn unsere Branche ist auf beides angewiesen: Auf die Möglichkeit, inländische und ausländische Mitarbeitende rekrutieren zu können, und auf den L-GAV, der faire Löhne und Arbeitsbedingungen sichert.

Der L-GAV unterstützt massgeblich die Aus- und Weiterbildung.

In kaum einer anderen Branche kann man so schnell in eine Kader-Position aufsteigen und auch international Karriere machen wie im Gastgewerbe. Aber viele wissen gar nicht, auf welch hohem Niveau die Berufe in unserer Branche angesiedelt sind. Daher ist die Rekrutierung von gutem Nachwuchs – gerade auch unter den erschwerten demographischen Bedingungen und dem Trend zu einer Akademisierung der Berufswelt – eine grosse Herausforderung für das Gastgewerbe. Solange sich beispielsweise zu wenig gut qualifizierte Lernende für eine Kochlehre bewerben, haben wir noch viel zu tun.

Darum signalisiert das Gastgewerbe seit 2010 mit den grosszügigen Aus- und Weiterbildungsbeiträgen, dass die Berufe in seiner Branche anspruchsvoll sind und Aufstiegschancen bieten. Dabei übernimmt der L-GAV die Ausbildungskosten von bis zu 90 Prozent sowie die Kompensation des Lohnausfalls von bis zu 80 Prozent. Es entsteht ein finanzieller Mehrwert für beide Seiten: Arbeitnehmende können sich, vom branchenspezifischen Sprachkurs bis hin zur höheren Fachprüfung, professionell weiterbilden. Für jeden Betrieb ist es erschwinglich, seine Mitarbeitenden aus- und weiterzubilden. Diese wechseln erfahrungsgemäss seltener den Arbeitgeber, wenn sie die Möglichkeit der fachlichen Weiterentwicklung erhalten, verringern damit die interne Fluktuation und bleiben auch der Branche treu.

Besser ausgebildete Mitarbeitende halten zudem die gute Tradition der Gastfreundschaft hoch und pflegen das Qualitätsmerkmal der Swissness im Gastgewerbe – unser wichtigster Trumpf. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Der L-GAV erleichtert die Nachfolgereglungen.

Wenn die Branche weiterhin dank dem L-GAV in die Aus- und Weiterbildung investiert, gibt es mehr qualifizierte Kandidaten für Nachfolgesituationen. Die Nachfolgeregelung stellt für das Gastgewerbe eine grosse Herausforderung dar. Seien wir uns bewusst: Die Mehrheit unserer Betriebe sind KMU, die früher oder später eine Nachfolgelösung finden müssen. Darum prüfen wir regelmässig die finanzierten Bildungsgänge und passen sie den Bedürfnissen der Branche an. Zudem öffnen wir mit dem L-GAV 2017 den Zugang zum breiten Angebot für eine nicht dem L-GAV unterstellte Person pro Jahr und Betrieb (beispielsweise Betriebsleitende und deren Familienmitglieder).

Der L-GAV macht das Gastgewerbe attraktiver.

Mit unserem Engagement für den L-GAV zeigen wir: Unsere Branche hat Zukunft! Wir glauben an die Qualität und den Wert unserer Dienstleistungen. Darum gibt der L-GAV Arbeitgebern und -nehmenden ein Instrument, um gemeinsam erfolgreich voranzugehen. Wenn beide Seiten diese Chance nutzen, geht es der Branche als Ganzes besser. Mit Qualität auf allen Ebenen unserer Berufe und echter Gastfreundschaft bleiben wir fortschrittlich.

Mit dem L-GAV legen wir seit 40 Jahren die Basis zum langfristigen Erfolg unserer Branche. Mitmachen, sich engagieren, mittragen müssen alle selber. Wenn wir jedoch gemeinsam in die gleiche Richtung gehen, bewegen wir etwas und bringen die Branche vorwärts.