Der L-GAV: Gut für alle.
Kontrollstelle
Beratung und Information
Die Kontrollstelle unterhält zusätzlich zu ihrer Kontrollfunktion präventiv einen unentgeltlichen Beratungs-, Auskunfts- und Dokumentationsdienst. Ihre Mitarbeitenden erteilen täglich eine Vielzahl von mündlichen, schriftlichen und persönlichen Auskünften über den L-GAV in allen Landessprachen.
Der L-GAV des Gastgewerbes ist laufend Änderungen unterworfen. Hier gilt es, die Interessenten wie Gerichte, Arbeitsämter, Sozialdienste usw. mit aktueller Dokumentation stets auf dem letzten Stand zu halten. Darüber hinaus wurde ein den L-GAV begleitender Kommentar ausgearbeitet, der leicht verständlich und mit vielen praktischen Beispielen die Anwendung des L-GAV erleichtert.
Inkasso Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge
Der Kontrollstelle obliegt zudem der Einzug der jährlichen Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge gem. Art. 35 L-GAV. Die so geäufneten Mittel werden zur Deckung der Kosten des Vertragsvollzuges und zur Ausrichtung von Beiträgen an die Aufwendungen der vertragschliessenden Verbände für die berufliche Aus- und Weiterbildung im Gastgewerbe verwendet.