Meilensteine 50 Jahre L-GAV

1974 – 2024: 50 Jahre L-GAV

Meilensteine des L-GAV im Schweizer Gastgewerbe

1916

Rudolf Bachmann, Generalsekretär der Union Helvetia (heute Hotel & Gastro Union), lässt eine wissenschaftlich fundierte Generalanalyse über die soziale und wirtschaftliche Lage des gastgewerblichen Personals erstellen.

1917

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Analyse bilden die Grundlage für die Bewegung zur Verbesserung der Lohnbedingungen und der Arbeitsverhältnisse im Schweizer Gastgewerbe.

1919

Der erste Versuch einer landesweiten Verankerung von Rechten und Pflichten: Ratifizierung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Schweizer Gastgewerbes. Er ist gültig bis 1921, wird jedoch nicht erneuert.

1947

Der “Mehrstädte-Gesamtarbeitsvertrag” regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen der Branche in Zürich, Bern, Basel und Lausanne und löst den Abschluss ähnlicher Verträge in der gesamten Schweiz aus.

1954

Einzelne Regionen schliessen sich zum “Mehr-Regionen-Gesamtarbeitsvertrag” zusammen. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen in den Regionen ohne eigenen GAV.

1974

Nach erfolgreicher Umsetzung des „Mehrstädte- bzw. Mehr-Regionen-Gesamtarbeitsvertrags“, schliessen sich die Sozialpartner zusammen und unterzeichnen den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Dadurch wird bis heute ein solides Fundament für die positive Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der Branche gelegt.

1996-1998

Vertragsloser Zustand

1998

Die Hotel und Gastro Union setzt sich nach zwei Jahren gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden an den Verhandlungstisch. Die Partner einigen sich darauf, bei strittigen Lohnfragen ein Schiedsgericht einzusetzen, das bei Streitigkeiten verbindlich über die Mindestlohnentwicklung im Folgejahr entscheidet. Der dadurch entstandene GAV wird allgemeinverbindlich erklärt. Die Kontrollstelle wird reorganisiert.

2003

Die Gewerkschaften Unia und Syna schliessen sich dem L-GAV an.

2010

Inkrafttreten eines erneuerten L-GAV. Kernstück ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Branche mittels grosszügiger Subventionen für die Mitarbeitenden und Arbeitsausfallentschädigungen für Betriebe.

2017

Inkrafttreten eines erneuerten L-GAV. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Erhöhung des bezahlten Vaterschaftsurlaubs von 3 auf 5 Tage
  • Ausweitung der finanziellen Unterstützung der Aus- und Weiterbildung auf eine Person pro Jahr und Betrieb, die nicht dem L-GAV unterstellt ist, z.B. Betriebsleitende oder Familienangehörige
 

2021

Einführung der «Bildungsoffensive»: Um die Folgen der Pandemie für die Betriebe zu lindern, sind alle Angebote des Aus- und Weiterbildungsprojektes L-GAV bis Ende 2023 komplett kostenlos. Zusätzlich erhalten Betriebesubstanziell höhere Arbeitsausfallentschädigungen.

2024

Die Erfolgsgeschichte der L-GAV-subventionierten Aus- und Weiterbildungen – über 15'000 Absolvierende haben bereits von den Subventionen profitiert – hat Auswirkungen auf die Vollzugskostenbeiträge. Um die finanzielle Unterstützung der Ausbildungswilligen auch künftig sicherstellen zu können, werden die Vollzugskostenbeiträge um jährlich 10 Franken pro Betrieb und Mitarbeitenden erhöht. Zudem werden die Vollzugskostenbeiträge neu als Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge bezeichnet.