- Die 10 häufigsten Fragen & Antworten
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Nichtanwendbarkeit
- Art. 4 Anstellung
- Art. 5 Probezeit
- Art. 6 Kündigung
- Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
- Art. 8 Bruttolohn
- Art. 9 Lohnsystem
- Art. 10 Mindestlöhne
- Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
- Art. 12 13. Monatslohn
- Art. 13 Lohnabzüge
- Art. 14 Lohnauszahlung
- Art. 15 Arbeitszeit und Freizeit
- Art. 16 Ruhetage
- Art. 17 Ferien
- Art. 18 Feiertage
- Art. 20 Bezahlte arbeitsfreie Tage
- Art. 21 Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkontrolle
- Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
- Art. 23 Krankengeldversicherung
- Art. 25 Unfallversicherung
- Art. 26 Arztzeugnis
- Art. 27 Berufliche Vorsorge
- Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
- Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
- Art. 35 Vertragsvollzug
- Anhang, Saisonbetrieb
- Individuelle Frage
Der L-GAV: Gut für alle.
Art. 10 Mindestlöhne
Die Mindestlöhne gelten für Vollzeitmitarbeiter. Wie berechne ich den Mindestlohn eines Mitarbeitenden im Stundenlohn?
Ein Mitarbeitender im Stundenlohn wird ebenfalls anhand seiner Ausbildung in die richtige Stufe eingeteilt. Der Mindestlohn wird durch die Anzahl Monatsstunden geteilt und ergibt so den Stundenlohn.
(Bsp. 52 Wochen : 12 Monate = 4.33 Wochen x 42 Stunden = 182 Monatsstunden).
Hinzu kommen Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13 Monatslohn, jeweils detailliert mit dem Betrag ausgewiesen.