- Die 10 häufigsten Fragen & Antworten
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Nichtanwendbarkeit
- Art. 4 Anstellung
- Art. 5 Probezeit
- Art. 6 Kündigung
- Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
- Art. 8 Bruttolohn
- Art. 9 Lohnsystem
- Art. 10 Mindestlöhne
- Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
- Art. 12 13. Monatslohn
- Art. 13 Lohnabzüge
- Art. 14 Lohnauszahlung
- Art. 15 Arbeitszeit und Freizeit
- Art. 16 Ruhetage
- Art. 17 Ferien
- Art. 18 Feiertage
- Art. 20 Bezahlte arbeitsfreie Tage
- Art. 21 Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkontrolle
- Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
- Art. 23 Krankengeldversicherung
- Art. 25 Unfallversicherung
- Art. 26 Arztzeugnis
- Art. 27 Berufliche Vorsorge
- Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
- Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
- Art. 35 Vertragsvollzug
- Anhang, Saisonbetrieb
- Individuelle Frage
Der L-GAV: Gut für alle.
Art. 6 Kündigung
Der Arbeitgeber kündigt am 29. des Monats auf Ende des nächsten Monats. Der Arbeitnehmer holt den Brief erst am 2. des Folgemonats bei der Post ab. Ist die Kündigung rechtens?
Ja, da die Kündigung am 30. in den Machtbereich des Arbeitnehmenden gelangte (Abholeinladung).
Kann ein krankgeschriebener Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen?
Ja. Die Sperrfristen gemäss OR Art. 336c gelten nur für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis somit auch während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen.