- Die 10 häufigsten Fragen & Antworten
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Nichtanwendbarkeit
- Art. 4 Anstellung
- Art. 5 Probezeit
- Art. 6 Kündigung
- Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
- Art. 8 Bruttolohn
- Art. 9 Lohnsystem
- Art. 10 Mindestlöhne
- Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
- Art. 12 13. Monatslohn
- Art. 13 Lohnabzüge
- Art. 14 Lohnauszahlung
- Art. 15 Arbeitszeit und Freizeit
- Art. 16 Ruhetage
- Art. 17 Ferien
- Art. 18 Feiertage
- Art. 20 Bezahlte arbeitsfreie Tage
- Art. 21 Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkontrolle
- Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
- Art. 23 Krankengeldversicherung
- Art. 25 Unfallversicherung
- Art. 26 Arztzeugnis
- Art. 27 Berufliche Vorsorge
- Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
- Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
- Art. 35 Vertragsvollzug
- Anhang, Saisonbetrieb
- Individuelle Frage
Der L-GAV: Gut für alle.
Art. 18 Feiertage
Ein Mitarbeiter arbeitet ca. 4 Tage pro Monat. Er arbeitet nie an einem Feiertag. Hat er Anspruch auf Feiertagsentschädigung?
Ja. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 6 (0,5 Tage pro Monat) bezahlte Feiertage pro Kalenderjahr. Die Feiertage können ebenfalls mit 2.27% des Bruttolohnes entschädigt werden. Die Feiertagsentschädigung ist auf der Lohnabrechnung separat mit dem entsprechenden Frankenbetrag auszuweisen.
Was muss zuerst kompensiert werden, wenn einem Arbeitnehmer bei der Kündigung noch Ferien, Feiertage oder Ruhetage zustehen?
Im gekündigten Arbeitsverhältnis entscheidet der Arbeitgeber die Reihenfolge der Kompensation von Guthaben.