Der L-GAV: Gut für alle.
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Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
Bei Verhinderung an der Arbeitsleistung hat der Mitarbeiter den Arbeit geber umgehend zu benachrichtigen. Der Mitarbeiter haftet für den…
Art. 30 Berufswäsche, Berufskleider, Berufswerkzeuge
Art. 30 Berufswäsche, Berufskleider, Berufswerkzeuge
Wird das Reinigen und Glätten der Berufskleidung für Köche und Patis- siers nicht vom Betrieb übernommen, hat der Arbeitgeber monatlich CHF…
Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
Liegt über Unterkunft und Verpflegung keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestansätze der eidgenössischen Steuerverwaltung für tatsächlich…
Art. 37 Schlussbestimmungen
Art. 37 Schlussbestimmungen
Vorbehalten bleiben weitergehende gesetzliche Vorschriften. Die vertragschliessenden Verbände sind verpflichtet, den Arbeitsfrieden zu wahren. …
Art. 36 Allgemeinverbindlicherklärung
Art. 36 Allgemeinverbindlicherklärung
Die vertragsschliessenden Verbände verpflichten sich, um Allgemeinverbindlicherklärung dieses Vertrages nachzusuchen.
Art. 35 Vertragsvollzug
Art. 35 Vertragsvollzug
a) Paritätische Aufsichtskommission
Den Gesamtarbeitsvertragsparteien steht gegenüber den beteiligten Arbeitgebern und Mitarbeitern ein gemeinsamer Anspruch auf…
Art. 34 Vertragsanpassung
Art. 34 Vertragsanpassung
Die Verbände verhandeln jährlich ab April über eine Anpassung der Mindestlöhne. Führen diese Verhandlungen bis spätestens Ende Juni zu…
Allgemeinverbindliche Artikel
Allgemeinverbindlich erklärte Artikel (Stand 1. Januar 2017)
I Anwendbarkeit und Vertragsdauer Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 …
Grundbeschluss vom 19. November 1998
Grundbeschluss vom 19. November 1998
Auszug aus dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes
Grundbeschluss vom 19. November…
Anhang zu Art. 15 Ziffer 1 L-GAV Arbeitszeit / Überstunden
Anhang
zu Art. 15 Ziff. 1 L-GAV Arbeitszeit / Überstunden
I Kleinbetriebe
Als Kleinbetriebe gelten Betriebe, die ausser dem Arbeitgeber nicht mehr als 4 Mitarbeiter (inkl.…