Der L-GAV: Gut für alle.
Saisonbetrieb
Ganzjährig geöffnete Betriebe gelten als SAISONBETRIEB, wenn der Saisonumsatz pro Monat mindestens 35 % über dem übrigen Umsatz pro Monat liegt und die Saison mindestens 3 und höchstens 9 Monate umfasst.
Ganzjährig geöffnete Betriebe gelten als SAISONBETRIEB, wenn der Saisonumsatz pro Monat mindestens 35 % über dem übrigen Umsatz pro Monat liegt und die Saison mindestens 3 und höchstens 9 Monate umfasst.