Der L-GAV: Gut für alle.
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168 Einträge gefunden
Art. 15 Arbeitszeit / Überstunden
Art. 15 Arbeitszeit / Überstunden
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mit Einschluss der Präsenzzeit beträgt für alle gastgewerblichen Mitarbeiter höchstens 42-Stunden pro Woche…
Art. 14 Lohnauszahlung
Art. 14 Lohnauszahlung
Der Lohn wird spätestens am Letzten des Monats ausbezahlt. Bei umsatzabhängigen Löhnen oder sofern schriftlich vereinbart, kann die Auszahlung bis spätestens am 6. des…
Art. 11 Vorherige Löhne
Vorherige Löhne
Vorherige Löhne 01.01.00– 31.12.01 01.01.02– 31.12.05 01.01.06– 31.12.07 01.01.08– 31.12.11 …
Art. 2 Nichtanwendbarkeit
Art. 2 Nichtanwendbarkeit
Ausgenommen vom betrieblichen Geltungsbereich sind abschliessend: Kantinen und Personalrestaurants, die im Wesentlichen dem betriebseigenen Personal…
Kontrollstelle
Kontrollstelle
Beratung und Information
Die Kontrollstelle unterhält zusätzlich zu ihrer Kontrollfunktion präventiv einen unentgeltlichen Beratungs-, Auskunfts- und Dokumentationsdienst. Ihre…
Organisation
Organisation
AUFSICHTSKOMMISSION: NEUTRALER OBMANN 9 Vertreter der Arbeitgeberverbände…
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung: subventioniert dank des L-GAV
Den Sozialpartnern im Gastgewerbe ist es ein wichtiges Anliegen, dass mehr Betriebe und ihre Mitarbeitenden vom Aus-…
Berechnung Saisonbetrieb
Saisonbetrieb
Ganzjährig geöffnete Betriebe gelten als SAISONBETRIEB, wenn der Saisonumsatz pro Monat mindestens 35 % über dem übrigen Umsatz pro Monat liegt und die Saison mindestens 3 und…
Kontakt
Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes
Adresse Dufourstrasse 23 4010 Basel
Telefonische Rechtsberatung Montag - Freitag 8.30-11.30 Uhr | 13.30-17.00 Uhr
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Medienkontakt
Medienkontakt
Bosshardt Kommunikation
Sabine Bosshardt Inhaberin
Rütistrasse 25 8134 Adliswil
Tel. +41 44 244 27 27 Mob. +41 79 634 92 11 E-Mail: sb@bosshardt-kommunikation.ch …