- I Anwendbarkeit und Vertragsdauer
- II Beginn und Beendigung des Vertragsverhältnisses
- III Lohn
- IV Arbeitszeit und Freizeit
- V Lohnersatz und Sozialversicherungen
- VI Allgemeine Bestimmungen
- VII Formelle Bestimmungen
- Anhang zu Art. 15 Ziffer 1 L-GAV Arbeitszeit / Überstunden
- Allgemeinverbindlicherklärung
Der L-GAV: Gut für alle.
L-GAV
Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
abgeschlossen zwischen
der Berufsorganisation und den Gewerkschaften
- Hotel&Gastro Union
- Unia
- Syna
und
den Arbeitgeberverbänden
- SCA Swiss Catering Association
bestehend aus:
– CafetierSuisse
– Compass Group ( Schweiz ) AG
– SV Group
– ZFV-Unternehmungen - GastroSuisse
- HotellerieSuisse
Stand 1. Januar 2017
Wo dieser Vertrag von Arbeitgeber bzw. Mitarbeiter spricht, ist immer auch die Arbeitgeberin bzw. Mitarbeiterin gemeint.
Bei abweichender Interpretation des Wortlautes zwischen der deutschen, französischen und italienischen, englischen und portugiesischen Version, ist die deutsche Version ausschlaggebend.