Der L-GAV: Gut für alle.
Erhebung der Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge
Quittung für den Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag
für jeden Betrieb | CHF 99.00 | |
pro Vollzeitmitarbeiter | CHF 99.00 | |
pro Teilzeitmitarbeiter über 50% / Anstellung über 6 Monate | CHF 99.00 | |
pro Teilzeitmitarbeiter 0 - 50% / Anstellung 0-6 Monate | CHF 49.50 |
Diese Beiträge dürfen nicht nochmals gekürzt werden, es gibt nur die beiden Ansätze CHF 99.00 oder CHF 49.50!
Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge: Deklarieren und profitieren
Eröffnen Sie einen neuen Gastrobetrieb?
Dann ist Ihr Betrieb höchstwahrscheinlich dem Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes L-GAV unterstellt. Dieser ist allgemeinverbindlich und gilt unmittelbar für alle Betriebe, die gastgewerbliche Leistungen anbieten, sowie für deren Arbeitnehmende (Teilzeitarbeitnehmende sowie Aushilfen inbegriffen). Als gastgewerbliche Betriebe gelten alle Betriebe, die gegen Entgelt Personen beherbergen oder Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgeben. Gastgewerblichen Betrieben gleichgestellt sind Betriebe, die fertig zubereitete Speisen ausliefern. Gewinnorientierung ist nicht vorausgesetzt.
Als L-GAV-unterstellter Betrieb sind Sie verpflichtet, sogenannte Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge abzuliefern. Diese betragen jährlich CHF 99.- pro Betrieb und pro Mitarbeiter. Mit diesem Betrag wird die Professionalisierung der Branche massgeblich unterstützt, indem CHF 60.– in die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung fliessen. Die restlichen CHF 39.– werden für den Vertragsvollzug im Gastgewerbe aufgewendet. Die Deklaration können Sie ganz einfach online erledigen.
Der L-GAV hat einerseits Vorteile für die ganze Branche.
Andererseits profitieren Sie und Ihr Betrieb ganz persönlich:
Kostenlose Rechtsberatung zum L-GAV:
Wir sind jeden Werktag von 08.30 bis 11.30 und von 13.30 bis 17.00 Uhr telefonisch unter 061 227 95 55 und per Mail unter info@l-gav.ch für Sie erreichbar. Wir sprechen Deutsch, Französisch und Italienisch.
Grosszügige Subventionen für die Aus- und Weiterbildung:
Der L-GAV des Gastgewerbes unterstützt seit dem Jahr 2010 die Aus- und Weiterbildung mit äusserst grosszügigen Beiträgen. Aktuell werden 43 Angebote subventioniert. Dadurch wird es für Mitarbeitende im Gastgewerbe möglich, ihren gesamten Bildungsweg von Basis- und Nachholbildungen bis und mit dem Nachdiplomstudium HF Hotelmanagement zu sehr günstigen Konditionen zu absolvieren. Je nach Lehrgang beträgt die Ersparnis von einigen Hundert bis zu über 6'000 Franken. Die Arbeitgeber werden zusätzlich für die meisten Lehrgänge mit Lohnersatz für die Ausfälle bis über 7'000 Franken entschädigt.
Finanziell unterstützt werden:
- Mitarbeitende, deren Betrieb zum Zeitpunkt der Anmeldung zu einem Aus- oder Weiterbildungslehrgang zwingend dem L-GAV des Gastgewerbes untersteht.
- Pro Jahr und Betrieb erhält eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellte Person (z.B. Betriebsleitende und deren Familienangehörige) ebenfalls Zugang zum Angebot.
Alle aktuellen Angebote finden Sie immer online auf www.weiterbildung-inklusive.ch