Art. 16 Ruhetage

Darf der Arbeitgeber unbegrenzt Ruhetage nicht gewähren?

Nein. Nicht bezogene Ruhetage sind innert 4 Wochen, in Saisonbetrieben innert 12 Wochen, zu kompensieren. Nicht bezogene Ruhetage können nur an Arbeitstagen kompensiert werden! Das heisst, im Laufe einer Woche können nur 5 nicht bezogene Ruhetage kompensiert werden. Für die Kompensation von 7 nicht bezogenen Ruhetagen bedarf es deshalb nicht nur 1 Woche sondern 1 Woche plus 2 Arbeitstage.

Dürfen am Ende des Arbeitsverhältnisses negative Saldi verrechnet werden?

Nein. Am Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen negative Saldi aus der Arbeitszeitabrechnung (Minusstunden, Ruhe- und Feiertage) nicht mit Ferienguthaben des Mitarbeiters verrechnet werden. Hingegen dürfen die Saldi von Ruhe- und Feiertagen miteinander verrechnet werden.

Der Mitarbeiter arbeitet von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Kann ½ Ruhetag gewährt werden?

Nein. Als halber Ruhetag gilt die freie Zeit bis 12.00 Uhr oder ab 14.30 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe. Der ½ Ruhetag gilt nicht als gewährt, da der Mitarbeiter nicht ab 14.30 Uhr frei hat. An einem halben Arbeitstag darf der Mitarbeiter maximal während 5 Stunden beschäftigt werden. (Art. 16 Ruhetage)