Aufsichtskommission

Vollzug

Mit dem Abschluss des L-GAV verpflichten sich die Vertragsverbände, dafür besorgt zu sein, dass der L-GAV korrekt eingehalten wird. Diese Aufgabe als Vollzugsorgan des L-GAV übernimmt im Gastgewerbe die paritätische Aufsichtskommission. Sie überwacht die Durchführung des Vertrages und findet Lösungen bei Grundsatzproblemen und Auslegungsfragen. Gegenüber gastgewerblichen Betrieben, die sich wider besseren Wissens und trotz entsprechender Beratung und Mahnung beharrlich weigern, den Gesamtarbeitsvertrag korrekt anzuwenden, muss die Aufsichtskommission als Sanktion Konventionalstrafen aussprechen.

Als ausführendes Organ der Aufsichtskommission ist die Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes mit Sitz in Basel eingesetzt. Sie hat das Recht und die Pflicht auf Beschwerde, auf Antrag eines vertragschliessenden Verbandes von Kantonen, Privatpersonen oder auf Weisung der Aufsichtskommission hin, in den Betrieben Kontrollen durchzuführen und zu prüfen, ob die Bestimmungen des L-GAV eingehalten werden.