Art. 4 Anstellung

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen?

Nein, schriftliche Form wird aber dringend empfohlen. Der Mitarbeiter kann jederzeit die schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrages verlangen.

Für welche Punkte ist die schriftliche Form Gültigkeitserfordernis?

-Sofern eine andere Dauer der Probezeit vereinbart wird (gemäss L-GAV 14 Tage).

-Sofern eine andere Dauer der Kündigungsfrist während der Probezeit vereinbart wird (gemäss L-GAV 3 Tage).

-Sofern ein befristeter Arbeitsvertrag kündbar gestaltet werden soll.

-Sofern der Lohn erst am 6. des Folgemonats ausbezahlt werden soll.

-Sofern bei einem Kadermitarbeitenden der Lohn mindestens CHF 6’750. — beträgt und die Auszahlung der Überstunden wegbedungen werden sollen.

-Sofern höhere Ansätze für die Unterkunft und Verpflegung in Abzug gebracht werden, als von der Eidg. Steuerverwaltung vorgeschrieben.

Darf ein Minderjähriger ohne (schriftliches) Einverständnis seiner Eltern / seines Vormundes eingestellt werden?

Nein. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung ist Pflicht.