- Die 10 häufigsten Fragen & Antworten
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Nichtanwendbarkeit
- Art. 4 Anstellung
- Art. 5 Probezeit
- Art. 6 Kündigung
- Art. 7 Kündigungsschutz während der vertraglichen Ferien
- Art. 8 Bruttolohn
- Art. 9 Lohnsystem
- Art. 10 Mindestlöhne
- Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten
- Art. 12 13. Monatslohn
- Art. 13 Lohnabzüge
- Art. 14 Lohnauszahlung
- Art. 15 Arbeitszeit und Freizeit
- Art. 16 Ruhetage
- Art. 17 Ferien
- Art. 18 Feiertage
- Art. 20 Bezahlte arbeitsfreie Tage
- Art. 21 Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung / Arbeitszeitkontrolle
- Art. 22 Lohn bei Verhinderung des Mitarbeiters
- Art. 23 Krankengeldversicherung
- Art. 25 Unfallversicherung
- Art. 26 Arztzeugnis
- Art. 27 Berufliche Vorsorge
- Art. 29 Unterkunft und Verpflegung
- Art. 31 Verhalten und Haftung des Mitarbeiters
- Art. 35 Vertragsvollzug, Verwendung der Beiträge
- Anhang, Saisonbetrieb
- Individuelle Frage
Der L-GAV: Gut für alle.
Art. 35 Vertragsvollzug, lit. i) Verwendung der Beiträge
Kann der Arbeitgeber um finanzielle Unterstützung bitten, wenn ein Arbeitnehmer sich weiterbilden möchte?
Ja. Finanziell unterstützt werden Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Anmeldung zu einem Aus- und Weiterbildungslehrgang zwingend dem L-GAV unterstehen. Die Unterstützung erfolgt aus Vollzugkosten des L-GAV. Die Hotel & Gastro formation in Weggis gibt nähere Auskunft, Tel. 041 392 77 77.